Betriebsvorschriften
Betriebs- und Unterkunftsordnung des Campingplatzes Jestřábí I. (im Folgenden "Campingplatz")
- Diese Betriebs- und Unterkunftsordnung regelt die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Gastes im Zusammenhang mit der Unterbringung im Campingplatz.
- Der Vermieter ist die Gesellschaft Kitesport, s.r.o., mit Sitz in S. K. Neumanna 986/15, Prag 8, ID-Nr.: 28379713, Betriebsstätte Campingplatz Jestřábí I., Černá v Pošumaví 152, PLZ 382 23.
- Der Gast verpflichtet sich, dem Vermieter den im Voraus mitgeteilten Unterkunftspreis sowie die Kosten für die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen gemäß der geltenden Preisliste des Vermieters zu zahlen.
- Zwischen dem Vermieter und dem Gast wird ein Beherbergungsvertrag geschlossen. Der Beherbergungsvertrag wird geschlossen:
- 4.1. im Falle einer Online-Bestellung über die Website des Vermieters oder eine Online-Plattform, auf der die Unterkunft vom Vermieter angeboten wird, durch den Zeitpunkt des Eingangs der Bestätigung des Unterkunftstermins durch den Vermieter an die E-Mail-Adresse des Gastes;
- 4.2. durch die Zahlung des Unterkunftspreises bzw. eines Teils davon (Anzahlung) durch den Gast.
- Die Betriebs- und Unterkunftsordnung des Campingplatzes gilt für das gesamte Gelände des Campingplatzes, insbesondere für den ausgewiesenen Bereich für Zelte, Wohnwagen und Unterkunftseinheiten im Campingplatz.
- Im Bereich des Campingplatzes kann nur ein Gast untergebracht werden, der sich ordnungsgemäß an der Rezeption am Eingang des Geländes anmeldet, einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ein anderer staatlich ausgestellter Ausweis mit Identifikationsdaten) vorlegt und den Unterkunftspreis zahlt.
- Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die gesamte Dauer des Aufenthalts vor Beginn des Aufenthalts zu zahlen, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart, und zwar auf eine der folgenden Zahlungsarten:
- 7.1. im Falle einer Online-Reservierung gleichzeitig mit der Reservierung mittels Kreditkarte oder Banküberweisung,
- 7.2. durch Zahlung der vom Vermieter vor Beginn des Aufenthalts ausgestellten Rechnung,
- 7.3. mittels eines vom Vermieter ausgestellten und vom Gast spätestens bei der Anmeldung an der Rezeption vorgelegten Gutscheins.
- Der Vermieter ist berechtigt, in besonderen Fällen die Unterkunft des Gastes zu ändern, die jedoch nicht wesentlich von der verbindlich bestätigten Buchung abweicht.
- Eine vom Vermieter bestätigte Buchung kann der Gast mindestens 14 Tage vor Beginn des Aufenthalts ohne Stornogebühr stornieren oder ändern. Bei einer Stornierung der Buchung 13 Tage oder weniger vor Beginn des Aufenthalts wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der geleisteten Anzahlung erhoben.
- DER ZUTRITT UND DIE NUTZUNG DES CAMPINGPLATZES IST NUR FÜR GÄSTE GESTATTET, die nicht Träger von Krankheitserregern oder von ansteckenden oder parasitären Krankheiten betroffen sind und denen keine erhöhte gesundheitliche Überwachung oder Quarantäne angeordnet wurde.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt der Check-in für die Unterkunftseinheiten ab 16:00 Uhr. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunftseinheit am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen, sie in den ursprünglichen Zustand zu versetzen (einschließlich des Ausschaltens der Lichter, Schließens der Fenster und Türen) und den Schlüssel an der Rezeption abzugeben. Wenn der Gast diese Frist nicht einhält, ist der Vermieter berechtigt, den Unterkunftspreis auch für den nächsten Tag zu berechnen.
- Für Gäste, die in eigenen Einrichtungen (Zelte, Autos, Wohnwagen, Wohnmobile, Kleinbusse usw.) untergebracht sind, endet der Aufenthalt im Gelände am letzten Tag um 10:00 Uhr. Wenn der Gast diese Frist nicht einhält, ist der Vermieter berechtigt, den Unterkunftspreis auch für den nächsten Tag zu berechnen.
- Gäste dürfen Zelte nur in den dafür vorgesehenen Bereichen aufstellen und Fahrzeuge und Wohnwagen nur dort parken.
- Gäste, die im Campingplatz untergebracht sind, müssen auf Sauberkeit und Ordnung achten, insbesondere in den sanitären Einrichtungen und in der Geschirrspülküche, und den kommunalen Abfall nur in die dafür vorgesehenen Container werfen.
- Es ist strengstens untersagt, Fische, tote Tiere und heiße Asche in die Container zu werfen, ebenso ist es verboten, Sperrmüll und gefährlichen Abfall auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes zu deponieren. In die Container für kommunalen Abfall gehören keine Gartenabfälle, Hobbyabfälle, Baustoffe oder anderer Sperr-, gefährlicher oder nicht-kommunaler Abfall. In die Container dürfen keine Gartenmöbel, Sportgeräte, Haushaltsgeräte oder Schwimm- und Campingausrüstung und Zelte geworfen werden. Bei Verstoß gegen diesen Punkt der Betriebsordnung wird eine Geldstrafe in Höhe der Kosten für den Abtransport der mit diesem Abfall gefüllten Container verhängt.
- Der Gast haftet für Schäden, die er am Eigentum des Vermieters verursacht, nach den allgemein verbindlichen Vorschriften.
- In der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Bei kulturellen Veranstaltungen verschiebt sich die Nachtruhe von 24:00 bis 7:00 Uhr.
- Das Entzünden von Feuern ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und mit vorheriger Zustimmung des Betreibers gestattet. Es ist verboten, Grills oder Feuerstellen zu verwenden, die durch ihren Betrieb die Einrichtungen des Campingplatzes oder die Vegetation beschädigen könnten.
- Es ist strengstens untersagt, jegliches Glas an den Strand zu bringen und den Strandbereich und das Wasser zu verschmutzen.
- Der Zugang zum Steg ist nur in Begleitung des Personals oder der Mitarbeiter des Campingplatzes gestattet.
- Die Sicherheit der Kinder auf dem Gelände liegt in der Verantwortung der Eltern oder ihrer gesetzlichen Vertreter!
- Auf dem Gelände befinden sich Kunstwerke, die nicht als Spielgeräte klassifiziert sind, deren Manipulation und Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt.
- Auf dem Gelände steht kostenloser WLAN-Internetzugang zur Verfügung. Eine eventuelle Nichtfunktionalität des Internets auf dem Campingplatz begründet keine Entschädigungsansprüche des Gastes.
- Für Boote und Katamarane, die auf dem Gelände des Campingplatzes auf dem ausgewiesenen Platz abgestellt sind, sind die Eigentümer verantwortlich. Für eventuelle Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung und Sicherung des Bootes entstehen, haftet der Eigentümer.
- Hunde und andere Tiere dürfen sich nur an der Leine und unter Aufsicht des Besitzers im gesamten Gelände des Campingplatzes bewegen! Es ist strengstens verboten, Hunde auf dem gesamten Gelände des Campingplatzes auszuführen.
- Der Vermieter haftet nicht für Geld, persönliche Dokumente und andere Wertsachen, die ihm nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden.
- Die maximale Geschwindigkeit von allen Fahrzeugen auf dem Gelände beträgt 5 km/h.
- Jeder Gast muss sich mit dieser Betriebs- und Unterkunftsordnung vertraut machen und ist verpflichtet, sie einzuhalten.
- Mit der Zahlung der Unterkunft oder Reservierungsgebühr erklärt der Gast, dass er sich mit dieser Betriebs- und Unterkunftsordnung vertraut gemacht hat und sie in vollem Umfang verstanden hat.
- Die untergebrachten Gäste und Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes aufhalten, sind verpflichtet, die Brandschutzrichtlinien des Campingplatzes Jestřábí I einzuhalten. In allen Unterkunftseinheiten und Innenräumen der Gebäude gilt ein striktes Rauch- und Feuerverbot.
- Die Betriebs- und Unterkunftsordnung des Campingplatzes ist verbindlich für alle untergebrachten Gäste und Personen, die sich auf dem Gelände des Campingplatzes aufhalten. Ein untergebrachter Gast bzw. eine Person, die die Betriebs- und Unterkunftsordnung verletzt, wird ohne Ersatzanspruch vom Gelände des Campingplatzes verwiesen. Bei Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungen des Vermieters wird der untergebrachte Gast bzw. die Person zur Zahlung des tatsächlichen Schadensbetrages verpflichtet.
- Der Vermieter ist berechtigt, Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln stehen, unangemessen laut sind oder anderweitig die Ordnung, Ruhe und guten Sitten stören, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr, den Zutritt zum Campingplatz zu verwehren, ebenso ist der Vermieter berechtigt, solche Personen von der Unterkunft zu verweisen. Der untergebrachte Gast ist in diesem Fall verpflichtet, 100 % des Unterkunftspreises zu zahlen.
- Es ist strengstens verboten, Bäume und Sträucher zu beschädigen, eigenmächtig zu verändern, zu beschneiden oder zu fällen und generell jegliche Art von Vegetation im gesamten Gelände des Campingplatzes zu behandeln. Im Falle eines Verstoßes gegen diesen Punkt ist der Betreiber des Campingplatzes berechtigt, eine Entschädigung für den durch diese Eingriffe entstandenen Schaden zu verlangen.
- Es ist im gesamten Gelände des Campingplatzes, einschließlich seiner Wohnbereiche, strengstens verboten, Terrassen, Anbauten, Unterstände, Zäune oder andere Bauwerke auf dem gemieteten Grundstück und darüber hinaus zu errichten. Bei Verstößen wird eine Geldstrafe in Höhe von 5.000,- CZK bis 50.000,- CZK je nach Schwere und Umfang verhängt. Der Betroffene ist verpflichtet, ein solches Bauwerk auf eigene Kosten sofort und unverzüglich zu entfernen.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts durch den Gast erfolgt keine Rückerstattung durch den Vermieter. Wir empfehlen, eine individuelle Versicherung bei einer geeigneten Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
- Falls ein im Campingplatz untergebrachter Gast eigene Geräte (elektrische oder gasbetriebene), Elektrogeräte, Gas- oder Elektroherde oder andere elektrische oder gasbetriebene Geräte verwendet, ist er verpflichtet, eine ordnungsgemäße und während des Aufenthalts gültige Inspektion dafür zu haben. Dies gilt auch für die Verwendung von Steckdosenadaptern, Verlängerungskabeln oder Mehrfachsteckdosen.
- Der Vermieter ist der Verwalter der personenbezogenen Daten des Gastes im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden "Verordnung") und verpflichtet sich, bei der Verwaltung der personenbezogenen Daten des Gastes im Einklang mit dieser Verordnung zu handeln. Der Vermieter informiert den Gast gemäß Artikel 13 der Verordnung vor der Reservierung der Unterkunft (vor Abschluss des Beherbergungsvertrags) über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes. Alle personenbezogenen Daten des Gastes, deren Verarbeitung und Weitergabe gemäß der Verordnung der Zustimmung bedarf, verarbeitet der Vermieter nur auf Grundlage dieser Zustimmung.
- Das Tor und die Zufahrt zum Campingplatz sind in der Zeit von 22:00 bis 7:00 Uhr geschlossen.
In Černá v Pošumaví, Campingplatz Jestřábí I, am 1. Mai 2024